Waldbrände

Ob- und Nidwalden: Feuerwerksverbot zum 1. August bleibt wegen Trockenheit bestehen

Die Brandgefahr in den Kantonen Obwalden und Nidwalden bleibt aufgrund der anhaltenden Trockenheit gross. Das seit dem 10. Juli geltende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt deshalb bis auf Weiteres in Kraft. Im Hinblick auf den Nationalfeiertag weist das Feuerwehrinspektorat Ob- und Nidwalden darauf hin, dass in beiden Kantonen keine Feuerwerkskörper abgebrannt und keine 1.-August- oder Höhenfeuer entzündet werden dürfen.

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Obwalden/Nidwalden: Absolutes Feuerverbot wegen grosser Waldbrandgefahr

Die derzeitige Trockenheit hat in weiten Teilen der Schweiz zu einer grossen Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen geführt. Die Kantone Ob- und Nidwalden schätzen die Waldbrandgefahr als gross (Warnstufe 4) ein. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlassen die Kantone Ob- und Nidwalden deshalb ab morgen Freitag, 10. Juli 2026, 12 Uhr ein absolutes Feuerverbot im Wald und an den Waldrändern.

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