Kapo Obwalden: „Gucklochfahrer“ – freie Autoscheiben sind Pflicht

Erneut sinken die Temperaturen zum Gefrierpunkt. Was bedeutet das für die Fahrzeuglenker? Genau.

Vor jedem Fahrtantritt müssen die Scheiben, Aussenspiegel sowie Scheinwerfer und Rücklichter von Eis oder Schnee befreit werden.

Wer lediglich ein «Guckloch» frei macht und sich so auf die Strassen begibt, gefährdet die anderen Verkehrsteilnehmer.

Übrigens: Auch beschlagene Scheiben fallen unter diese Regel. Sollte nach dem Losfahren die Scheibe beschlagen, muss sofort gefahrlos angehalten und gewartet werden, bis die Lüftung ihre Arbeit macht und die Scheiben wieder frei sind.

Rechnet also vor jeder Fahrt genug Zeit ein, da ihr möglicherweise eure Fahrzeuge mit vereisten Scheiben vorfindet.




 

Quelle: Kantonspolizei Obwalden
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Obwalden